 |
Rechtsanwalt Adrian Zeth Weiherhausstraße 8b
64646 Heppenheim
Tel.: 06252/966 230
Fax: 06252/966 239
www.kanzlei-zeth.de
info@rechtsanwalt-zeth.de
Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo-Fr. 9.00 bis 18:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung!
|
|
 |
|
|
|
Reiserecht
Sollte Ihre Reise nicht dem entsprochen haben, was Ihnen der Reiseveranstalter versprochen hat, haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Minderung, Aufwendungs- oder Schadensersatz. Da in 55,5 % der Fälle, die durch ein Gerichtsurteil enden, dem Reisenden keine Erstattung zugesprochen wird, bin ich gerne bereit vorab mit Ihnen Ihre Ansprüche zu überprüfen, um so die Risiken eines Rechtsstreits zu minimieren.
Für die spätere Reklamation einer Reise sollte beachtet werden:
- Es ist eine unverzügliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, wenn diese nicht vorhanden ist beim Reiseveranstalter zu machen. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen. Alle Fehler und Mängel müssen dabei detailliert beschrieben werden.
- Es sind Beweise zu sammeln, z.B. durch Fotos, Videoaufnahmen, Angaben von Mitreisenden.
- Die Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Reiseende beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
|
 |
 |
|